Der Tod eines Patienten der Psychiatrie in Rostock soll vertuscht  

werden  § 221 StGB hilflos ausgesetzt und in den Tod geschickt  

Schon Marios Schwester starb durch Ärztepfusch in der Geburtshilfe. .-  DER SPIEGEL 1/1985 - Geburtshilfe: Fahrerflucht im Kreißsaal  mit Urteil des Bundesgerichtshofs.

Mit Hilfe von nachträglich erstellten und getürkten Dokumentationen, Arztberichten, Manipulationen in der Krankenakte und Gefälligkeitsgutachten aus der DGPPN - Vorstandsebene sollen massive und skandalöse Fehler in der Behandlung eines Patienten in der Psychiatrie in Rostock - KPP · Universität Rostock  vertuscht werden. 

Mehr als vier Jahre lang wurde vertuscht, alle eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt. 

Wurde durch das Einschalten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte diese "Wende um 180 Grad" in MV erreicht? 

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am 09.02.2010 unter dem Aktenzeichen 418 Js 3218/10 ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Universitätsklinikums Rostock u.a. wegen Aussetzung und Freiheitsberaubung eingeleitet.

Wie nicht anders zu erwarten und lange vorhergesagt, war auch das nur ein weiteres Manöver zur Vertuschung der skandalösen Vorgänge. Weiterhin werden die Zeugenaussagen unterschlagen und ganz offensichtliche Manipulationen und vorwerfbare Fehler in der Krankenakte weiterhin gezielt nicht zur Kenntnis genommen. Ist das nicht offensichtliche Strafvereitelung und Begünstigung im Amt? 

Was muss man davon halten, wie muss man das beurteilen, wenn die Staatsanwaltschaft in Rostock statt die vorliegende Beweislage zu prüfen, ausschließlich seitenlang aus den Ausführungen des Verteidigers einer der Angeklagten ohne jede Kritik und Überprüfung 1:1 abschreibt und dann zu einer Entscheidung kommt? Eine ordnungsgemäße Ermittlung ist das jedenfalls nicht - "Rechtliches Gehör"

Patient hilflos in den Tod geschickt - letzter Stand - Dieser Link öffnet ein sehr bezeichnendes, ein geradezu demaskierendes Schreiben der Staatsanwaltschaft in Rostock. Dabei waren der Staatsanwaltschaft alle die hier folgenden Informationen bekannt:

Niemand würde das, was hier folgt, glauben, wenn es nicht mit den entsprechenden Seiten der Krankenakte hinterlegt und somit bewiesen wäre. 

Die Staatsanwaltschaften, das Justizministerium, alle Politiker des Landtags von Mecklenburg - Vorpommern und auch der Spitzenverband der Psychiater Deutschlands, die DGPPN - sie sind alle mehrfach informiert worden - alle schweigen. Das sollte nachdenklich machen. Es geht hier nämlich um den Umgang mit schwer kranken und besonders schutzbedürftigen Menschen.

Alleingelassen, hilflos ausgesetzt, missbraucht, gequält und wieder hilflos ausgesetzt geht ein junger Mann in den Tod.

War es Unfähigkeit, Gleichgültigkeit, Fahrlässigkeit oder sogar Absicht der Verantwortlichen?

Es gibt viele Methoden, Menschen ums Leben zu bringen, sagte einst Berthold Brecht.

Die Staatsanwaltschaft in Rostock sorgt dafür, dass keine Anklage erhoben wird.  Offensichtlich befangene Gutachter werden ausgesucht und eingesetzt. Belastende Tatsachen werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Wichtige Zeugenaussagen finden gezielt keine Beachtung.  Es wird mit allen Mitteln versucht, die ungeheuerlichen Vorgänge zu vertuschen, dabei gilt: „Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers gibt.“  

All das wird systematisch missachtet.

Es hat lange gedauert, bis wir einen Einblick in die Krankenakten bekamen. Die Inhalte seien zu brisant, hieß es. Erst als ich in Begleitung eines Anwalts nach Rostock fuhr, wurde uns dort von der Staatsanwaltschaft gestattet, eine Kopie der Akte anzufertigen. 

Unter dem Eindruck der schockierenden  Inhalte  und der in der Krankenakte beschriebenen Vorkommnisse, formulierte ich diesen Vergleich:  Wissend, dass er nicht schwimmen kann, wird ein Passagier auf Hoher See von der Mannschaft über Bord geworfen. Das Schiff fährt weiter, alle schweigen und keiner schaut zurück.

Hier ist eine Zeugenaussage, die diesen Verdacht bestätigt.  

Dieser Zeuge wurde den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern schon in der Woche nach dem Tod benannt! Auch er wurde bis heute nicht gehört. 

Mein Sohn war Student an der Universität in Rostock und Patient in der Klinik in Rostock Gehlsheim.

Das erste Bild zeigt ihn wenige Tage vor seiner Einlieferung in die Klinik im August 2005. Das zweite Bild zeigt ihn festgebunden in der Klinik, kurz nach einem Missbrauchserlebnis am 1.10.05, von dem er sich nicht mehr erholte. Das dritte Bild wurde am 27.12.2005 aufgenommen, am 9.1.2006 war er tot.

 zum zweiten Bild: "Die Art und Qualität der ersten verbalen wie nichtverbalen Kommunikation am Krankenbett entscheidet somit wesentlich darüber, ob ein Patient wieder Vertrauen zu der Realität fassen kann, aus der er flüchten wollte.... Herstellung einer Beziehung: effektives Erstgespräch, Vermittlung von Präsenz, Verständnis, Hilfsbereitschaft und Zuversicht, Entängstigung und Beruhigung."  Das sagt die Fachliteratur hier und auch in vielen anderen Fachbüchern.

In Rostock wurde der Patient festgeschnallt. Gespräche fanden nicht statt.            

Laut Statistischem Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1., 1991-2003 starben in deutschen Psychiatrien in dieser Zeit 42.286 Menschen, darunter 78 Kinder.  Das und die Art wie Gutachter und Staatsanwaltschaft mit dem Tod dieses Patienten umgehen, sollte nachdenklich machen.  Auch der Tod meines Sohnes würde nicht einmal von dieser Statistik erfasst. Die Klinik stellte nämlich die Rechnung so aus, dass er zum Todeszeitpunkt entlassen war. 

Er hatte aber nur Ausgang für den Tag. Am 2.8.2005 wurde er in die geschlossene Abteilung eingeliefert, zwei Monate lang wurde er völlig abgeschottet. Er durfte nicht einmal eine Zeitschrift wie Spiegel, Stern oder Focus lesen.      

Am 1.10.2005 wird er allein ohne Begleitung in die Großstadt geschickt, obwohl am 29.9. in der Akte eingetragen wurde: "war leicht überfordert mit Ausflug der Gruppe."  Schon ein kleiner Spaziergang in einer Gruppe war eine Überforderung.  Am 30.9.05 stellt man fest:"..lief sehr gedankenversunken über den Stationsflur, ist leicht aus dem Konzept zu bringen

Am 1. 10.2005 wird in die Akte eingetragen: 

"Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u. Gedankenabläufen,

                                                     wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos. "  

Minuten  danach erfolgt eine Beurlaubung. Der hilflose Patient wird für drei Tage in diesem Zustand in die Großstadt Rostock entlassen, mit 5 oder 6 Euro in der Tasche. Niemand ist informiert.

Kurz darauf wird er  Opfer eines körperlichen Missbrauchs.

Er schämte sich so, dass er sich am nächsten Morgen totlaufen wollte. Dabei wurde er von Passanten beobachtet. Diese riefen den Rettungsdienst (siehe Krankenakte 1.10./2.10.)

Die verantwortliche Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, nennt dieses Ereignis in der Akte:   

      eine akute psychiatrische Dekompensation, siehe auch "Epikrise"

... falsch abgeschrieben aus falsch datierten Berichten der Assistenzärzte, Beweis: Pflegebericht 4.11.05

Ganz anders und deutlicher beschreibt das ein weiterer Zeuge, der den Patienten regelmäßig besuchte:

"Nach seiner Schilderung, war er nach seiner Entlassung im Oktober, von einem Mann im Park, als er im Regen auf einer Bank saß, angesprochen und in eine Gartenlaube mitgenommen worden. Mario sprach davon, dass er missbraucht wurde, wobei er auf Details nicht näher eingegangen ist. Aber das er durch die Medikamente wie benebelt sowie nicht "Herr seiner Sinne" war und irgendwie neben sich zu stehen schien."

Für die Staatsanwaltschaft in Rostock und die Gutachter ist dieser Missbrauch überhaupt kein Thema, so, als hätte es nicht stattgefunden.

Am 3.10., also erst nach dem Erlebnis des Missbrauchs steht in der Akte erstmalig: 

   "..hört ev. Stimmen, die ihm die Nahrungsaufnahme verweigern."

Für mehre Tage wird der verstörte Patient dauerhaft festgeschnallt, fixieren  nennt man das. Auch das ist kein Thema für Staatsanwaltschaft und die zwei DGPPN - Gutachter.

Dieser ungeheuerliche Vorgang ist in der Krankenakte klar und deutlich dokumentiert und ist fraglos von erheblicher Relevanz für den Krankheitsverlauf. Wohl deshalb wird dieses Ereignis systematisch totgeschwiegen und die Zeugen werden bis heute gezielt nicht gehört.

Diese Gutachter, Prof. Dr. Freyberger und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf, sind übrigens "zufällig" so, wie die verantwortliche Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz auch, gemeinsam Vorstandsmitglieder genau dieser Gesellschaft, der DGPPN.

Von diesem Schock (Missbrauch) erholt sich der Patient nicht mehr, sein Zustand verschlechtert sich dramatisch,  er will nicht mehr leben.

In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2006 springt er vom Hotel Neptun.

Am Tag nach seinem Tod weiß die zuständige Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, nicht einmal, dass ihr Privatpatient schon lange tot ist! 

Sie ruft bei den Eltern ihres Patienten an und will die weitere Behandlung besprechen!

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